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Kann ich gegen meine Schweizer Steuerveranlagung Einsprache erheben?

Ja. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Schweizer Steuerveranlagung fehlerhaft ist, können Sie in der Regel schriftlich Einsprache erheben. In den meisten Fällen müssen Sie die Einsprache innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagung einreichen. In der Einsprache sollten Sie darlegen, weshalb Sie die Veranlagung für fehlerhaft halten, und gegebenenfalls entsprechende Belege beilegen. Wenn Sie die Frist versäumen, kann die Veranlagung rechtskräftig werden, selbst wenn sie Fehler enthält.

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