Kann ich in der Schweiz einen Homeoffice-Abzug geltend machen?
Möglicherweise, aber nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Schweiz ist ein Homeoffice-Abzug in der Regel nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und Sie über einen Raum verfügen, der ausschliesslich als Büro genutzt wird. Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung, einschliesslich gemeinsam genutzter Arbeitsplätze mit ausreichender Verfügbarkeit, besteht unter Umständen kein Anspruch auf einen Homeoffice-Abzug. Es ist ausserdem wichtig, den Homeoffice-Abzug mit dem Pauschalabzug für Berufskosten zu vergleichen, da die Geltendmachung des Homeoffice-Abzugs andere Abzüge, beispielsweise für den Arbeitsweg oder auswärtige Verpflegung, reduzieren oder ersetzen kann.