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Kann ich bisher nicht deklarierte Einkünfte oder Vermögenswerte in der Schweiz offenlegen?

Ja, in vielen Fällen. Die Schweiz erlaubt eine einmalige straflose Selbstanzeige für bisher nicht deklarierte Einkünfte oder Vermögenswerte, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Selbstanzeige muss vollständig sein, die Steuerbehörden dürfen von der Unterlassung noch keine Kenntnis haben und sie kann in der Regel nur einmal in Anspruch genommen werden. Nachsteuern und Zinsen bleiben zwar geschuldet, dieses Verfahren kann Steuerpflichtigen jedoch dabei helfen, ihre steuerlichen Verhältnisse ohne Bussgelder zu bereinigen.

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