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Wie werden RSUs, Aktienoptionen und aktienbasierte Vergütungen in der Schweiz besteuert?

RSUs, Aktienoptionen und andere aktienbasierte Vergütungen werden in der Schweiz in der Regel als Arbeitseinkommen besteuert. Restricted Stock Units (RSUs) werden in der Regel bei Eintritt der Unverfallbarkeit besteuert, während Aktienoptionen meist bei ihrer Ausübung besteuert werden. Wenn Sie während der Unverfallbarkeitsfrist in die Schweiz gezogen sind oder die Schweiz verlassen haben, ist möglicherweise nur der Teil steuerpflichtig, der auf Ihre Beschäftigungszeit in der Schweiz entfällt. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrem Aktienvergütungsplan, dem Unverfallbarkeitsplan sowie Ihrem Steuerwohnsitz ab.

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