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Kann ich Kinderbetreuungskosten in der Schweiz von den Steuern abziehen?

Ja. Bestimmte Kosten für die Drittbetreuung von Kindern können in der Schweiz steuerlich abgezogen werden, wenn die Betreuung aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung notwendig ist. Die Höchstbeträge und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen.

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