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Was passiert mit meiner Säule 3a, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, können Sie Ihre Säule 3a grundsätzlich beziehen. Die Auszahlung wird separat zu einem reduzierten Satz besteuert. Wie hoch die Schweizer Steuer ausfällt, kann dabei vom Sitz Ihrer 3a-Stiftung und den Steuerregeln in Ihrem neuen Wohnsitzland abhängen.
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