top of page
Wie wird meine erste Schweizer Steuererklärung berechnet, wenn ich während des Jahres zugezogen bin?
Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Jahres, wird grundsätzlich nur das tatsächlich in diesem Zeitraum erzielte Einkommen besteuert. Regelmässig fliessende Einkünfte, wie etwa der Lohn, werden zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes auf ein Jahr umgerechnet und dieser Satz auf das tatsächliche Einkommen angewendet. Abzüge werden grundsätzlich anteilsmässig nach Dauer der Steuerpflicht gewährt, für die Satzbestimmung jedoch voll berücksichtigt. Die kantonale Praxis und individuelle Umstände können die Situation beeinflussen.
bottom of page