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Wurde der Eigenmietwert in der Schweiz abgeschafft und was bedeutet das für Sie?

Ja. Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Reform der Wohneigentumsbesteuerung im September 2025 angenommen. Der Bundesrat hat inzwischen beschlossen, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin gilt für Sie das heutige System weiter.

Ab 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig können Sie Unterhaltskosten und Kosten für werterhaltende Renovationen für selbstgenutzte Liegenschaften nicht mehr abziehen und der Schuldzinsenabzug wird stark eingeschränkt.

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