Sie können es sich leisten. Das heisst noch lange nicht, dass Sie es kaufen können – Die Wahrheit über den Immobilienkauf in der Schweiz mit Peter Bloemsma
- Julia Tatje

- 29. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Juli
Die Folge, in der die Traumimmobilie mit einer Einverständniserklärung geliefert wird
Die Berge sind perfekt. Die Infrastruktur funktioniert. Der Gedanke, hier einen Platz zu haben, vermittelt ein Gefühl der Geborgenheit. Und dann kommt der Satz, mit dem niemand rechnet: Das dürfen Sie eigentlich gar nicht kaufen.
In dieser Folge spricht Julia Tatje mit Peter Bloemsma, Gründer und Managing Partner von Swiss Advisory Services, um zu beleuchten, warum der Kauf einer Ferienimmobilie in der Schweiz weitaus stärker eingeschränkt ist, als die meisten Ausländer erwarten, und warum nur ein frühzeitiges Verständnis der Regeln Ihnen die Kontrolle zurückgibt.
Seit 2009 begleitet Peter internationale Kunden auf dem Schweizer Immobilienmarkt und verbindet dabei eine globale Perspektive mit fundierter lokaler Expertise. Er hat schon jede erdenkliche Wunschliste gehört: freistehendes Chalet, „Ski-in-Ski-out“, sieben Schlafzimmer, Garage für fünf Autos. Und er musste schon mehr als einmal erklären, dass das Problem nicht das Budget ist. Sondern das Gesetz.
In dieser Episode
Lex Koller erklärt: Die Schutzvorschriften, die selbst gut vorbereitete Käufer schockieren
Wer was, wo und wie viel kaufen darf: die 1.500 jährlichen Genehmigungen, die Nettoflächenobergrenze von 200 m² und warum kantonale Quoten eine Rolle spielen
Der Baustopp seit 2012
Einwohner vs. Nicht-Einwohner: Warum die Art Ihrer Schweizer Aufenthaltsbewilligung alles verändert
Wie die Schweizer Steuererklärung aussieht, wenn Sie hier Immobilien besitzen, aber anderswo wohnen – einschliesslich der Überraschung beim weltweiten Einkommen
Was die Nachfrage im letzten Jahrzehnt tatsächlich verändert hat: die globale Erwärmung, das Arbeiten im Homeoffice, Covid, der starke Franken und die „Plan-B“-Mentalität
Wo Steuern unbemerkt ins Spiel kommen – und warum eine verspätete Planung alles erschwert
Das Fazit
Ausländer, die in der Schweiz Immobilien kaufen möchten: Die Erschwinglichkeit ist nicht das Problem. Sondern die Genehmigung. Je früher Sie die Lex Koller verstehen, desto eher können Sie entsprechend planen, statt sich davon aufhalten zu lassen.
Wer schon einmal von Unternehmensstrukturen als Umgehungslösung gehört hat: Dies ist einer der hartnäckigsten Mythen auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Die Lex Koller bezieht sich auf die Privatperson, nicht auf das Unternehmen. Bei Gewerbeimmobilien sieht die Sache ganz anders aus.
Nichtansässige, die hier bereits Immobilien besitzen: Die Schweiz wird Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben, und verlangt möglicherweise, dass Sie Ihr weltweites Einkommen und Vermögen angeben, nicht nur die Immobilie. Das ist machbar, aber nur, wenn Sie es nicht ignorieren.
Für alle: Gute Entscheidungen beginnen mit ehrlichen Gesprächen, idealerweise bevor Sie sich in eine Immobilie verlieben, die Sie möglicherweise niemals besitzen dürfen.
Moderatorin und Gast
Julia Tatje - Schweizer Steuerexpertin für internationale Kunden. Gründerin der taxum AG.
Peter Bloemsma - Gründer und Managing Partner von Swiss Advisory Services. Seit 2009 begleitet er internationale Kunden diskret und strategisch auf dem Schweizer Immobilienmarkt. - swissadvisoryservices.com
LinkedIn - https://www.linkedin.com/in/peterbloemsma/
Hören und Kontakte knüpfen
→ Website: https://www.taxum.ch/
→ LinkedIn: Julia Tatje - https://www.linkedin.com/in/julia-tatje/
→ Blog "Tax and the City": https://www.taxum.ch/blog
→ Podcast "Tax and the City": https://youtube.com/@tax_and_the_city?si=YE6SgrVTCu4pBUsc
→ Julia kontaktieren: https://www.taxum.ch/kontakt
→ Peter bei Swiss Advisory Services kontaktieren: swissadvisoryservices.com
Song: InRp - Golden Hour Music provided by Vlog No Copyright Music.
Video Link: InRp - Golden Hour (Vlog No Copyright Music)
Dieser Podcast dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer individuellen Situation stets von einem qualifizierten Steuerberater beraten.


