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ANobAG oder selbstständig? Ein Guide für die Arbeit über Grenzen.

Tax Advisor on the phone working

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen … kann man eine feste Beziehung führen, ohne es zu wissen?


Vielleicht sind Sie unabsichtlich in eine Fernbeziehung geraten. Wenn Sie niemand anderen daten, sich fast täglich hören und Bescheid geben, sobald Sie krank sind, ist es wohl passiert: Ihr harmloser Urlaubsflirt ist zu einer echten Beziehung geworden! Privat ist das unwahrscheinlich, beruflich passiert es in der Schweiz dafür umso häufiger. Denn viele glauben, sie wären selbstständige Freelancer – obwohl sie längst als ANobAG in einer Arbeitsbeziehung mit ihrem ausländischen Arbeitgeber stecken. Und das ist für beide Seiten ein riskantes Unterfangen!


Ein ANobAG ist ein «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber», und er muss sich um einiges selbst kümmern. Hier finden Sie heraus, ob Sie in den Augen der Schweiz wirklich solo(-selbstständig) sind. Oder, ob Sie als Arbeitgeber unabsichtlich einen ANobAG beschäftigen.


Definiere «Beziehung»: Was genau ist ein ANobAG in der Schweiz?

Wann genau «Casual Dating» zur festen Beziehung wird: Darüber lässt sich streiten! Fest steht aber, wie die Schweiz eine Arbeitsbeziehung definiert. Denn was hier als Selbstständigkeit zählt und was nicht – das ist klar geregelt. Was in Ihrem Vertrag steht, entscheidet dabei leider nicht.


So denken also viele, sie wären selbstständige «Freelancer» oder «Contractor» für ein ausländisches Unternehmen. Dabei liegt aus schweizerischer Sicht tatsächlich eine unselbstständige Erwerbstätigkeit vor. Vielleicht ist die Schweiz einfach zu romantisch, um nicht sofort an die grosse Liebe und feste Bindung zu glauben!


Sind Sie ein ANobAG? Das spricht für eine «Fernbeziehung»:

Was sind also Anzeichen dafür, dass Sie unabsichtlich in einer festen Beziehung mit Ihrem ausländischen Arbeitgeber stecken? Wenn Sie die folgenden Fragen mit «Ja» beantworten, sind Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ein ANobAG:

  • Arbeiten Sie nur für ein Unternehmen?

  • Erhalten Sie eine feste monatliche Vergütung?

  • Sind Sie in eine Organisation eingegliedert – wenn auch aus der Ferne?

  • Sind Sie in Ihrer Arbeit an Weisungen Ihrer Vorgesetzten gebunden?

  • Tragen Sie selbst kein unternehmerisches Risiko?


Schon ein «Ja» auf die erste Frage ist ein wichtiges Warnsignal. Es muss aber noch nichts bedeuten. Je öfter Sie jedoch beim Lesen genickt haben, umso wahrscheinlicher sind Sie ein ANobAG. Aber keine Sorge: Wir erklären Ihnen gleich, wie Sie am besten vorgehen. Und zwar gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, denn immerhin haben Sie einen festen Partner an Ihrer Seite!


Beschäftigen Sie einen ANobAG? Die Arbeitgeberseite:

Auch als ausländischer Arbeitgeber sollten Sie sicherstellen, dass Sie in der Schweiz keinen ANobAG beschäftigen, ohne es zu wissen. Sie sollten sich als Auftrag- oder Arbeitgeber fragen: Behandeln Sie diesen «Freelancer» wirklich wie einen echten Freelancer, oder doch wie einen Ihrer Angestellten – nur eben im Ausland?


Wenn Sie der einzige Auftraggeber sind, ein fixes monatliches Entgelt bezahlen und die Person als festes Teammitglied behandeln, dann ist sie wahrscheinlich eines! Jedenfalls sieht das die Schweiz so. Ein Freelancer-Vertrag reicht nicht aus, um eine unselbstständige Erwerbstätigkeit zur selbstständigen zu machen.


Fest zusammen? Das sollten Sie als ANobAG beachten!

Sie haben also festgestellt, dass Sie in eine Fernbeziehung mit Ihrem Arbeitgeber geraten sind? Das macht die Liaison etwas komplizierter – aber nicht unmöglich! Jetzt gibt es einige Punkte, die Sie selbst organisieren müssen. Und zwar so schnell wie möglich, denn automatisch passiert das leider nicht:

  • Sie melden sich bei der zuständigen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzes als ANobAG an.

  • Sie organisieren weitere Versicherungen, insbesondere die verpflichtende Unfallversicherung (UVG).

  • Eventuell treten Sie auch in eine Pensionskasse ein – je nach Länderkonstellation verpflichtend oder freiwillig. Nicht jede Pensionskasse nimmt ANobAG auf, es gibt aber praktikable Lösungen!

  • Sie begleichen alle geschuldeten Beiträge und holen die Anteile des Arbeitgebers ein. Sie sollten nämlich nicht den Arbeitgeberteil, sondern nur Ihren eigenen tragen.

  • Sie ermitteln das steuerbare Einkommen und deklarieren es in der Schweizer Steuererklärung – auch ohne Schweizer Lohnausweis!


Spätestens bei der Steuererklärung ist es ratsam, sich helfen zu lassen. Denn eine saubere Aufbereitung ist hier besonders wichtig. Wir von der taxum AG unterstützen Sie gerne. Denn grenzüberschreitende Angelegenheiten – in der Steuer und der Liebe – sind unsere Leidenschaft! Buchen Sie einfach Ihren Termin.


Übrigens: Am besten schicken Sie diesen Artikel auch an Ihren Arbeitgeber, denn jetzt geht es darum, was er zu tun hat – zu einer Beziehung gehören schliesslich immer (mindestens) zwei.


Was für den Arbeitgeber eines ANobAG wichtig ist

Sie haben festgestellt, dass Sie als ausländischer Arbeitgeber einen ANobAG in der Schweiz beschäftigen? Das ist halb so schlimm, denn für Sie fällt tatsächlich weniger Organisatorisches an. Nur zwei Punkte sind wichtig, um alle Risiken für Ihr Unternehmen zu beseitigen:

  • Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung bezahlen. Das muss zusätzlich zum Nettolohn berücksichtigt werden. Allerdings zahlen Sie diese im Normalfall an den Schweizer Arbeitnehmer, nicht direkt an die Versicherung.

  • Schwerwiegender ist, dass unter Umständen eine Betriebsstätte in der Schweiz angenommen werden könnte. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein ANobAG massgeblich für Ihr Unternehmen tätig ist. Eventuell geht es dann – neben den Sozialabgaben – auch um Unternehmenssteuern!


Prüfen Sie jedenfalls sauber, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz unter Umständen steuerpflichtig wird. Gerne finden wir es mit Ihnen gemeinsam heraus. Denn wir verstehen, wie Schweizer Steuern funktionieren – und wie Sie mit ausländischen Steuersystemen zusammenspielen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch.


Lieber offiziell «fest zusammen» als schein-selbstständig!

Anfangs ist eine Fernbeziehung aufregend schön, dann kann sie eher nervenaufreibend werden. Als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber ist es genau umgekehrt: Sie müssen sich anfangs um viel kümmern, dann läuft es aber wie geschmiert. Solange Sie alles richtig umgesetzt haben! Holen Sie jedenfalls Ihren Arbeitgeber an Bord – denn wie gesagt: Zu einer Beziehung gehören mindestens zwei. Und bestenfalls sogar mehr, denn wir von der taxum AG stehen Ihnen gerne zur Seite. So kann die Fern-Arbeitsbeziehung weitergehen, und selbst die Schweiz gibt Ihnen ihr «Blessing!»


Und einfach so … sind Sie als ANobAG mit Ihrem Arbeitgeber fest zusammen – auch über Grenzen hinweg!


Wichtige Fragen und Antworten zu ANobAG – in aller Kürze:

Das Schweizer Steuersystem kann kompliziert sein. Hier haben wir noch einmal die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.


Was ist ein ANobAG in der Schweiz?

Ein Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber: Meist jemand mit ausländischem Arbeitgeber und oft mit «Freelance»-Vertrag, der in der Schweiz nicht als Selbstständigkeit gilt!


Was unterscheidet ANobAG und echte Selbstständige?

Selbstständige arbeiten für mehrere Auftraggeber, sie tragen unternehmerisches Risiko und treten unter eigenem Namen auf. Tun Sie das nicht und sind Sie zudem eingegliedert in ein Unternehmen, sind Sie wahrscheinlich nicht selbstständig.


Was müssen Sie als ANobAG beachten?

Sie müssen sich selbst bei Versicherungen melden, die Beiträge selbst abführen und Ihr Einkommen auch ohne Schweizer Lohnausweis in der Steuererklärung anführen. Auch die Arbeitgeberanteile werden von Ihnen überwiesen, aber vom Arbeitgeber bezahlt!


Was ist für ausländische Arbeitgeber wichtig?

Zum Nettogehalt kommen noch die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben, die ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden. Ausserdem besteht das Risiko, dass in der Schweiz eine Betriebsstätte angenommen wird – dann könnten auch Unternehmenssteuern fällig werden.


Wer kann ANobAG helfen?

Als Schweizer Steuerboutique wissen wir bei der taxum AG genau, was ANobAG und ihre Arbeitgeber beachten müssen. Kontaktieren Sie uns einfach, dann schaffen wir das gemeinsam!


Julia Tatje sitzt am Schreibtisch und telefoniert mit Headset, Steuerberatung, Steuererklärung

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