Die Schweizer Quellensteuer verstehen
- Julia Tatje
- 2 hours ago
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Ich kam nicht umhin, mich zu fragen: Was kostet es, sich in die Schweiz zu verlieben…?
Schokolade mit Blick auf schneebedeckte Berge in St. Moritz geniessen, regionale Weine in Lavaux probieren und auf der Bahnhofsstrasse in Zürich shoppen, bis die Karte glüht: Sich in die Schweiz zu verlieben ist einfach. Doch wer bleibt, um hier Geld zu verdienen, der muss früher oder später die rosarote Brille abnehmen und einen Blick auf die Quellensteuer werfen. Denn die eine oder andere nervige Eigenschaft bleibt uns bei aller Verliebtheit nicht erspart.
Wer die Quellensteuer bezahlt, und warum die Liebe zur Schweiz damit nicht enden muss, das sehen wir uns heute an.
Die Quellensteuer wird auch im 7. Himmel fällig
Anfangs sehen wir nur die guten Seiten unserer Partner. Wir glauben, endlich das perfekte Match gefunden zu haben – und vergessen dabei, dass es «perfekt» im Leben einfach nicht gibt. Früher oder später kommt doch die erste Eigenschaft, die man nicht ganz so sehr zu schätzen weiss.
Genau so geht es vielen auch mit der Schweiz. Sie werden von der Natur, dem Luxus und dem guten Essen angezogen. Auch das hohe Lohnniveau zieht Menschen aus der ganzen Welt in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Anfangs ist alles neu und aufregend, doch auch im 7. Himmel müssen Sie Steuern zahlen.
Für alle Nicht-Schweizer, die in der Schweiz einer unselbstständigen Arbeit nachgehen, ist das die sogenannte «Quellensteuer». Ihren Namen verdankt sie der Tatsache, dass sie an der Quelle des Geldes fällig wird. Sie wird direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde gezahlt.
Die Höhe der Quellensteuer
Auch, wenn wir alle auf Wolke Sieben schweben: Die Höhe der Quellensteuer lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton und nach den Lebensumständen. So gibt es unterschiedliche Quellensteuertarife mit oder ohne Kirchensteuer, für Verheiratete und Unverheiratete, je nach Anzahl der eigenen Kinder und mehr.
Genau deshalb ist der richtige Partner in der Schweiz vor allem entscheidend, wenn es um Ihre Steuer geht. Wir von der taxum AG sind spezialisiert auf alle, die Grenzen als eine Gelegenheit sehen, sich darüber hinaus zu bewegen. Lassen Sie uns Ihre länderübergreifende Steuer gemeinsam angehen.
Wer die Schweizer Quellensteuer bezahlt
Die Quellensteuer ist vielleicht nicht der grösste Liebesbeweis. Aber, anders als die Schweizer Flagge, ist sie noch lange keine Red Flag. Klar, niemand schaut gerne auf die Lohnabrechnung, um dort einen Abzug zu finden. Doch die Steuer wird genutzt, um viel Gutes zu finanzieren – denn dafür muss das Geld an der «Quelle» bleiben. Deshalb schlägt unser Herz so oder so weiter für die Schweiz.
Wer genau die Schweizer Quellensteuer bezahlt, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Wohnsitz über die Aufenthaltsbewilligung bis zum Ehepartner.
Ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung C haben, müssen Sie die Quellensteuer bezahlen. Das gilt etwa für Personen mit B- oder L-Bewilligung, also für Kurzaufenthalter und Aufenthalter. Sie sind im Grunde schon mitten in einer Beziehung mit der Schweiz – es ist nur noch nicht ganz offiziell.
Grenzgänger, die im Ausland wohnen
Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland wohnt, bezahlt ebenfalls die Quellensteuer. Meist liegt dabei eine G-Bewilligung vor. Die genaue Regelung der Quellensteuer ist dann vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ihrem Wohnsitzstaat abhängig. Sie können Ihre Nähe zur Schweiz also nicht geheim halten: Eine Affäre wird früher oder später aufgedeckt.
Für deutsche Grenzgänger werden beispielsweise 4,5 Prozent Quellensteuer erhoben und in Deutschland angerechnet.
Quellensteuer für Künstler, Sportler und Referenten
Auch alle, die Einkommen aus Veranstaltungen in der Schweiz beziehen, unterliegen der Quellensteuerpflicht. Das gilt beispielsweise für Künstler, Sportler und Referenten – auch ohne Wohnsitz in der Schweiz. Schliesslich hat auch die flüchtige Bekanntschaft, die man nur gelegentlich trifft, ihre Wünsche und Eigenheiten.
Andere mit Einkünften aus Schweizer Quellen
Genau so trifft die Quellensteuerpflicht auch alle anderen, die nicht in der Schweiz wohnen, aber hier bestimmte Einkommen erzielen. Das können beispielsweise Verwaltungsräte von Schweizer Firmen oder Pensionäre sein, die mit der Schweiz wie mit einer früheren Geliebten verbunden bleiben. Die Quellensteuer bezahlen Sie unter anderem für:
Verwaltungsratsmandate bei Schweizer Firmen
(bestimmte) Renten, die aus der Schweiz stammen
Sonstige Leistungen mit Schweizer Ursprung
Ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsbürgern oder Inhabern einer C-Bewilligung
Wenn nur einer von beiden Ehepartnern eine C-Bewilligung oder Schweizer Staatsbürgerschaft hat, dann kann die Quellensteuer zum dritten Rad am Wagen werden: Der zweite Partner ist unter Umständen trotzdem quellensteuerpflichtig. Aber das ist sicher kein Grund zur Eifersucht.

Zeit, sich noch näher zu kommen
Für die Quellensteuer müssen Sie keine Steuererklärung abgeben: Sie wird schliesslich direkt von den Einkünften abgezogen. Es kann aber auch eine «nachträgliche ordentliche Veranlagung» (NOV) notwendig sein. Dann füllen Sie eine ganz normale Schweizer Steuererklärung aus.
Verpflichtend ist die NOV, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen in der Schweiz gewisse Grenzen überschreitet. In der ganzen Schweiz erfolgt sie automatisch, wenn Sie Wohneigentum besitzen oder über 120'000 Franken verdienen. Je nach Kanton kann es auch weitere Bedingungen geben, unter denen Sie eine Steuererklärung ausfüllen müssen.
Freiwillig kann die NOV eingereicht werden, wenn Sie hohe Abzüge geltend machen möchten, die nicht automatisch berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für die Säule 3a.
Wichtig: In jedem Fall müssen Sie sich proaktiv beim Steueramt melden und die NOV beantragen. Und zwar bis zum 30. März des Folgejahres. Auch damit ist es wie in der Liebe. Sie sagen dem Schweizer Steuersystem: Ich sehe dich – und ich will dich näher kennenlernen. Vielleicht ist es nicht nur NOV, sondern gleichzeitig Love.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung – oder: Das zweite erste Date
Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung zeigen Sie der Schweiz im Prinzip, dass Sie es ernst mit ihr meinen. Denn Achtung: Wer sie einmal freiwillig ausfüllt, muss das auch in den Folgejahren tun. Dabei kann es zu einer Nachforderung oder Rückerstattung kommen, je nach Einkünften und Abzügen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, schauen wir uns bald auch die NOV genauer an.
Ist die Quellensteuer ein Liebesbeweis?
Das Leben kann nicht nur aus Luxus, Glamour und Romantik bestehen – auch in der Schweiz. Denn die Wahrheit ist: Selbst Carrie Bradshaw füllt in ihrem schicken New Yorker Apartment jährlich ihre Steuererklärung aus. Dabei ist die Quellensteuer eigentlich keine schlechte Sache. Es geht darum, dass wir uns alle umeinander kümmern, wie in einer guten Partnerschaft. Genau so steht Ihnen die taxum AG auch bei der Steuerklärung zur Seite, ob NOV oder nicht.
Und einfach so, haben Sie noch eine Seite Ihrer geliebten Schweiz kennengelernt.