Provisorische Steuerrechnung: Bezahlen oder anpassen?
- Julia Tatje

- vor 11 Minuten
- 6 Min. Lesezeit

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen … entstehen die grössten Missverständnisse in Beziehungen oder beim Öffnen der Post vom Steueramt?
«Nichts ist so kompliziert wie die Liebe!» Das glauben Sie aber nur, bis Sie innerhalb weniger Wochen sowohl eine provisorische Steuerrechnung als auch eine definitive Steuerrechnung erhalten. Viele übersehen dann, dass es sich um Rechnungen für verschiedene Jahre oder Steuern handelt. Die Verwirrung ist gross, solange Sie die Unterschiede und Fristen nicht kennen. Aber das muss nicht sein!
Wir helfen Ihnen, die unterschiedlichen Schweizer Steuerrechnungen zu verstehen und richtig damit umzugehen. Denn anders als die Liebe müssen die Steuern nicht zwingend für Gefühlschaos sorgen.
Warum Sie in der Schweiz mehr als eine Steuerrechnung erhalten
Es kann wirklich verwirrend sein, mehrere Steuerrechnungen in kurzer Zeit zu erhalten. Das ist aber normal und kein Grund zur Sorge. Es liegt ganz einfach daran, dass im Schweizer Steuersystem zunächst eine Einschätzung vorgenommen wird, bevor die finale Berechnung erfolgt.
Sie müssen bei Steuerrechnungen also wichtige Unterschiede beachten:
Ist es eine provisorische Steuerrechnung oder eine definitive Steuerrechnung? Zuerst erhalten Sie eine provisorische Rechnung. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, folgt eine Einschätzung und erst dann die finale Steuerberechnung. So kann es passieren, dass beispielsweise die provisorische Steuerrechnung von 2026 gleichzeitig mit dem finalen Bescheid für 2024 bei Ihnen ankommt. Und das, nachdem Sie doch gerade erst die Steuererklärung für 2025 eingereicht haben!
Handelt es sich um die Kantons- und Gemeindesteuern oder die Direkte Bundessteuer? Gemeinde und Kanton stellen (in den meisten Kantonen) eine gemeinsame Steuerrechnung aus, die Direkte Bundessteuer wird separat eingeholt. Sie müssen also auch im Auge behalten, von welcher Stelle die Steuerrechnung stammt. Falls Sie den Unterschied zwischen diesen Steuern noch nicht kennen, lesen Sie einfach unsere Erklärung des Schweizer Steuersystems.
Schon diese Unterscheidungen können helfen, der Post vom Steueramt etwas gelassener zu begegnen. Lassen Sie uns diese insgesamt vier Steuerrechnungen aber noch genauer unter die Lupe nehmen, die Steuerpflichtige beispielsweise in Zürich pro Jahr bekommen.
Provisorische vs. definitive Steuerrechnung
Die provisorische Steuerrechnung ist also eine Schätzung Ihrer Steuerlast. Im Kanton Zürich werden dafür die letzte Steuererklärung, der letzte Steuerbescheid oder das erwartete steuerbare Einkommen herangezogen. Diese Steuerrechnung ist damit lediglich eine vorläufige Einschätzung.
Die definitive Steuerrechnung erhalten Sie schliesslich, nachdem Ihre Steuererklärung eingereicht ist und bearbeitet wurde. Alle provisorischen Steuerzahlungen werden Ihnen dann angerechnet. Das kann entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergeben.
Je nachdem, wie sehr sich Ihre Lebensumstände und Finanzen verändert haben, kann die provisorische Steuerrechnung eine solide Einschätzung oder komplett veraltet sein. Sie ist also nicht irrelevant, aber auch nicht final! Es ist fast wie die Liebe auf den ersten Blick: Der erste Eindruck kann stimmen, aber er kann auch nur eine Täuschung sein.
Für diese Schweizer Steuern erhalten Sie Steuerrechnungen
Nun kennen Sie also den Unterschied zwischen provisorischen und definitiven Steuerrechnungen. Aber warum bekommen Sie in einigen Kantonen pro Jahr jeweils zwei davon zugeschickt? Um das zu verstehen, müssen wir zwischen den verschiedenen Schweizer Steuern unterscheiden.
Wir bleiben hier beim Kanton Zürich als Beispiel, beraten Sie aber gerne persönlich zu anderen Kantonen. Denn jeder Schweizer Kanton hat ein eigenes Steuergesetz!
1. Die Kantons- und Gemeindesteuern
Eine vorläufige Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern erhalten Sie üblicherweise am Anfang des laufenden Steuerjahres. Im Kanton Zürich wird die Rechnung von der Gemeinde gestellt. Fällig sind diese Steuern in der Regel bis zum 30. September des jeweiligen Steuerjahres.
Das ist bei der provisorischen Steuerrechnung von Kanton und Gemeinde wichtig zu wissen:
Vergütungszinsen: Zahlungen vor dem Fälligkeitsdatum werden positiv verzinst. Es lohnt sich also, schon vor dem 30. September einzuzahlen.
Ausgleichszinsen: Offene Beträge nach dem Fälligkeitsdatum verursachen dagegen Zinskosten!
Ratenzahlung: Die provisorische Steuerrechnung kann auch in Raten beglichen werden. Die Zahlungsmöglichkeiten variieren von Kanton zu Kanton.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, den geschätzten Steuerbetrag durch zwölf zu teilen und monatlich zu bezahlen. Das fühlt sich nach einer wesentlich geringeren Steuerlast an als eine Einmalzahlung!
Sobald Ihre Steuererklärung für das jeweilige Jahr geprüft wurde, erhalten Sie schliesslich den Einschätzungsentscheid. Danach bekommen Sie auch die definitive Steuerrechnung von Kanton und Gemeinde zugestellt, die dann binnen 30 Tagen fällig ist.
2. Die Direkte Bundessteuer
Die provisorische Steuerrechnung für die Direkte Bundessteuer wird im Kanton Zürich erst nach Ablauf des Steuerjahres verschickt. Normalerweise kommt die Rechnung im März des Folgejahres an und muss ebenfalls innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Hier gibt es nur einen einmaligen Einzahlungsschein und keine Ratenzahlung.
Weil das Steuerjahr bereits vorbei ist, können Sie die Direkte Bundessteuer meist schon etwas genauer berechnen. Stimmt die Einschätzung nicht mehr, können Sie eine angepasste provisorische Rechnung anfordern. Warten Sie dann auf die korrigierte Rechnung, statt einfach einen beliebigen Betrag zu überweisen!
Die definitive Steuerrechnung des Bundes erhalten Sie schliesslich ebenfalls, nachdem Ihre Steuererklärung geprüft wurde. Auch hier ist meist eine Zahlung binnen 30 Tagen erforderlich. Es ist also wichtig, immer genug zur Seite zu legen!
Haben Sie jetzt schon Schmetterlinge im Bauch, weil bald die nächste Steuerrechnung ins Haus geflattert kommt? Vereinbaren Sie lieber ein unverbindliches Erstgespräch mit uns, damit Briefe vom Steueramt nicht mehr für Herzrasen sorgen.
Provisorische Steuerrechnung bezahlen – oder nicht?
Nehmen wir nun an, dass Sie eine oder gleich mehrere Steuerrechnungen in den Händen halten. Die Versuchung ist gross, sie direkt in der Schublade verschwinden zu lassen. Denn manche sind ja nur «provisorisch» und nicht final. So gehen Sie stattdessen am besten vor:
Prüfen Sie zuerst das Jahr und die Steuerart, um die Steuerrechnung richtig einzuordnen: Ist sie provisorisch oder für vergangene Steuerjahre und definitiv?
Finden Sie ausserdem heraus, ob die provisorische Rechnung korrekt sein kann. Auf Anpassungsgründe, wie etwa veränderte Lebensumstände, gehen wir gleich noch ein.
Handelt es sich um eine provisorische Steuerrechnung von Kanton und Gemeinde, sollten Sie über eine Ratenzahlung nachdenken. Es lohnt sich meist, vor dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen, um Vergütungszinsen zu erhalten und Ausgleichszinsen zu vermeiden.
Die provisorische Steuerrechnung der Direkten Bundessteuer sollten Sie dagegen innerhalb der 30-tägigen Frist bezahlen. Ausser, wenn Sie um eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung ersuchen wollen. Dann warten Sie auf eine korrigierte Rechnung.
Jedenfalls ist aber wichtig, genug für die Steuer beiseite zu legen, damit Sie die provisorischen und definitiven Steuerrechnungen innerhalb der Fristen bezahlen können!
Tipp: Nutzen Sie einen Steuer-Tracker!
Vier Steuerrechnungen pro Jahr – und dann kommen oft mehrere Jahre zusammen: Es ist wirklich kein Wunder, wenn Sie sich überfordert fühlen. Wir empfehlen deshalb, einen Steuer-Tracker zu nutzen. Es reicht schon eine einfache Excel-Tabelle:
Führen Sie jedes Steuerjahr einzeln auf.
Trennen Sie zwischen Kanton und Gemeinde sowie Direkter Bundessteuer.
Halten Sie fest, ob der Status der Rechnung provisorisch oder definitiv ist.
Erfassen Sie alle provisorischen Steuerbeträge, die fällig werden.
Notieren Sie bereits getätigte Zahlungen.
Behalten Sie offene Salden im Auge.
So verlieren Sie nie den Überblick!
Eine Excel-Tabelle mit Steuerrechnungen lässt Ihr Herz nicht höherschlagen? Unseres schon. Genau deshalb lohnt es sich, für Ihre persönliche Steuer mit einer Steuerboutique zu arbeiten. Wir beraten Sie gerne. Die Tabelle ist zwar trotzdem wichtig, macht mit uns aber deutlich mehr Freude.
Wann Sie die provisorische Steuerrechnung anpassen sollten
Schliesslich bleibt die Frage, wann Sie lieber nicht bezahlen und eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung fordern sollten. Wenn sich etwas verändert hat und die Einschätzung nicht stimmt, dann ist eine Korrektur oft sinnvoll. So vermeiden Sie, viel zu viel oder viel zu wenig zu bezahlen.
Gute Gründe für eine Anpassung könnten beispielsweise eine gravierende Änderung Ihres Gehaltes, eine Hochzeit oder Scheidung, ein Immobilienkauf oder der Beginn einer Selbstständigkeit sein. Alles, was grossen Einfluss auf Ihre Finanzen nimmt, beeinflusst wahrscheinlich auch Ihre Steuerlast!
Und wann Sie die provisorische Steuerrechnung nicht bezahlen sollten
Es gibt ausserdem Sonderfälle, bei denen es sinnvoll ist, die provisorische Steuerrechnung nicht zu bezahlen:
Wenn Sie Quellensteuer zahlen und eine nachträgliche ordentliche Veranlagung einreichen. Dann wird die bereits eingezahlte Quellensteuer auf die effektive Steuerschuld angerechnet. Sie müssen also nicht selbst im Voraus bezahlen – Ihr Arbeitgeber übernimmt das für Sie. Eventuell wird dann eine Nachzahlung fällig. Das können wir einfach berechnen, sobald wir Ihre Steuererklärung erstellt haben.
Wenn Sie in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde umziehen wollen, bevor das Jahr endet. Ihr Wohnsitz am 31. Dezember wird für das gesamte betreffende Steuerjahr herangezogen. Haben Sie also einen Umzug geplant, lohnen sich vielleicht keine Vorauszahlungen an die alte Gemeinde.
Provisorisch, aber nicht sinnlos!
Die nächste Steuerrechnung muss Ihnen nicht schwer auf dem Herzen liegen – aber ignorieren sollten Sie die Rechnung auch nicht. Solange Sie den Unterschied zwischen provisorisch und definitiv verstehen, auf das Steuerjahr achten und zwischen Kanton und Gemeinde sowie Bund unterscheiden, kann Ihnen der nächste Brief nichts anhaben! Wir helfen Ihnen gerne, damit sich Ihre Steuern bald so leicht wie der Beginn einer neuen Liebe anfühlen. Sprechen wir einfach darüber.
Und einfach so … liest sich die Post vom Steueramt schon (fast) wie ein Liebesbrief!



