Die «nachträgliche ordentliche Veranlagung» verstehen
- Julia Tatje

- vor 6 Tagen
- 5 Min. Lesezeit

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen... kann die Steuererklärung auch eine Sprache der Liebe sein?
Briefe, Gedichte, Balladen: Seit jeher ist es der Gipfel der Romantik, wenn Menschen genau die richtigen Worte als Ausdruck ihrer Liebe finden. Wer sich in die Schweiz verliebt – den Ort, an dem Gipfel und Romantik aufeinandertreffen – der drückt seine Zuneigung zunächst über die Schweizer Quellensteuer aus. Doch wenn aus der Verliebtheit echte Liebe wird, dann wird es Zeit für die NOV, die «Nachträgliche Ordentliche Veranlagung», als echten Liebesbeweis: If it's NOV, it's LOVE!
Lassen Sie uns darüber sprechen, wann es Zeit für Ihre Liebeserklärung an die Schweiz wird – und wie Sie die richtigen Worte (und Zahlen) finden.
«Tax me baby, one more time»: Was ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Wie das erste «ich liebe dich», ist die Quellensteuer ziemlich einfach zu verstehen: Wer als Nicht-Schweizer ein Einkommen bezieht, wird automatisch besteuert. Das gilt etwa für ausländische Arbeitnehmer mit B oder L-Bewilligung, für Grenzgänger oder für Künstler, die in der Schweiz auftreten.
Umso grösser ist die Verwirrung bei vielen, wenn sie trotzdem Post vom Steueramt bekommen – und eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Fast so, als hätte die Schweiz an die Liebeserklärung noch ein «aber» angehängt. Was wir als «nachträgliche ordentliche Veranlagung» bezeichnen, ist aber tatsächlich ein noch grösserer Liebesbeweis:
Die NOV bedeutet, dass Sie noch enger mit der Schweiz verbunden sind, als Sie dachten. Zum Beispiel durch Vermögenswerte oder ein höheres Einkommen, das versteuert werden will.
«I just called, to say: I love you.» Aber wann ist eine NOV notwendig?
Die drei magischen Worte der Schweizer Steuer lauten also «nachträgliche ordentliche Veranlagung». Und jemand muss sie zuerst sagen – Sie oder die Schweiz. Denn eine NOV ist entweder verpflichtend, oder sie entscheiden sich freiwillig dafür. So oder so müssen Sie sich in vielen Fällen selbst dafür anmelden. Und zwar fristgerecht.
1. Die verpflichtende nachträgliche ordentliche Veranlagung
Alle Romantik beiseite: Bei der verpflichtenden NOV geht es tatsächlich nur um Zahlen und Fakten. Wenn Sie Brutto mehr als CHF 120'000 verdienen oder Wohneigentum in der Schweiz besitzen, wird die NOV durchgeführt. Dann kommt also ein (Liebes-)Brief vom Steueramt bei Ihnen an.
Darüber hinaus gibt es je nach Kanton unterschiedliche Schwellenwerte. Einerseits für steuerbares Vermögen – von Bankkonten und Edelmetallen über Aktien und ETFs bis zu Kryptowährungen kann das vieles sein (ja, auch Vermögen auf ausländischen Konten!). Andererseits auch für zusätzliches Einkommen, etwa aus Zinsen und Dividenden oder Familienzulagen. Wie die folgende Tabelle zeigt, sind diese Schwellenwerte oft gar nicht so hoch.
Beispielhafte Schwellenwerte in ausgewählten Kantonen (Stand 2025)
Kanton | Nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen | Steuerbares Vermögen |
Aargau | ab CHF 10'000 | ab CHF 100'000 |
Schwyz | ab CHF 2'000 | ab CHF 50'000 |
Zug | ab CHF 2'000 | ab CHF 100'000 |
Zürich | ab CHF 3'000 | ab CHF 80'000 |
Achtung: «Verpflichtend» ist leider nicht gleich «automatisch»
Hier wird es problematisch, denn das Schweizer Steueramt weiss nicht unbedingt, wann Sie die Schwellenwerte überschreiten. Und das passiert oft schneller als Sie glauben. Sie müssen das also selbst im Auge behalten – und sich auch selbst rechtzeitig für die nachträgliche ordentliche Veranlagung anmelden.
Viele tun das nicht, weil sie nicht Bescheid wissen. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Oft werden wir als Steuerboutique für die erste Steuererklärung mit C-Bewilligung herangezogen und merken dann, dass schon längst eine NOV notwendig gewesen wäre. Dann hilft nur noch eine straflose Selbstanzeige. Und die können Sie nur einmal im Leben nutzen.
Sprechen Sie also lieber direkt mit uns über die NOV. Weil wir in der taxum AG die Sprache der Liebe UND der Steuer sprechen, helfen wir Ihnen liebend gerne dabei. Wir kennen die Schwellenwerte in allen Kantonen und wissen, ob Sie eine Steuererklärung brauchen.
2. Die freiwillige nachträgliche ordentliche Veranlagung
Wenn Sie keine Schwellenwerte überschreiten, können Sie sich freiwillig für die NOV entscheiden. So können Sie Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden: etwa Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen, Weiterbildungen oder Einzahlungen in die Säule 3a.
«I will always tax you», sagt die Schweiz. Denn die NOV bleibt!
«Drum prüfe, wer sich ewig bindet», sagte schon Schiller. Und das gilt auch für die nachträgliche ordentliche Veranlagung. Wer sich einmal anmeldet, muss die NOV jedes Jahr ausfüllen. Früher oder später beantragen viele dann die C-Bewilligung und reichen die ganz normale Steuererklärung ein.
Andere verzichten auf die C-Bewilligung, um längerfristig vom günstigeren Quellensteuertarif zu profitieren. Schliesslich möchten sich im 21. Jahrhundert nicht mehr alle fest binden! Das kann zum Beispiel bei Ehepaaren oder in Gemeinden mit hohem Steuerfuss sinnvoll sein.
Sie sollten sich also nur für die freiwillige NOV entscheiden, wenn sich das auch langfristig lohnt – das gleiche gilt auch für die C-Bewilligung. Wir rechnen das in Grenzfällen gerne für Sie durch, um eine individuelle Empfehlung geben zu können. Lassen Sie uns einfach darüber sprechen.
«My tax will go on» – so reichen Sie die nachträgliche ordentliche Veranlagung ein
Ob freiwillig oder verpflichtend aufgrund eines Schwellenwertes: Sie müssen die NOV beim Steueramt melden – und zwar spätestens bis Ende März des Folgejahres! Das ist eine harte Frist, die Sie nicht verpassen dürfen. Zögern Sie also nicht, der Schweiz Ihre Zuneigung zu zeigen.
Dann wird es wieder weniger romantisch, denn Sie bekommen eine Steuererklärung zugeschickt. Richtig ausgefüllt können daraus Ihr Steuersatz und Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen abgelesen werden. Die bisher bezahlte Quellensteuer wird als Vorauszahlung gewertet und angerechnet.
Was Sie von den Steuern abziehen können, haben wir bereits in dieser Checkliste erklärt. Sie können sich aber auch den Herzschmerz ersparen und sich direkt von der taxum AG unterstützen lassen. Wir lieben das!
Hat die Schweiz «Hungry Eyes?» Warum Sie vielleicht Steuern nachzahlen müssen.
Wenn Sie viele Abzüge geltend machen, haben Sie vermutlich zu viel Quellensteuer bezahlt. Dann erhalten Sie eine Rückerstattung. Sollte die Vorauszahlung nicht ausreichen, gibt es eine Nachforderung. Das bereitet vielleicht Liebeskummer, hat aber meist einen guten Grund.
Die häufigsten Gründe für Steuernachzahlungen
Sie leben vielleicht in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuss. Da die Quellensteuer für den ganzen Kanton durchschnittlich berechnet wird, kann die effektive Steuer in Ihrer Gemeinde höher ausfallen. (Eine Rückzahlung aufgrund eines tieferen Steuerfusses ist aber auch möglich.)
Sie könnten Einkünfte haben, die nicht quellenbesteuert werden, oder ein Vermögen besitzen, auf das Vermögenssteuer anfällt. Sind diese entsprechend hoch, erhöht das die Steuer.
Sie sind verheiratet, denn dann werden die Einkommen in der Steuererklärung addiert und ergeben oft eine höhere Steuerlast auf das Gesamteinkommen. Die Quellensteuer wird nur auf das jeweilige Einkommen jedes Ehepartners berechnet, wodurch es zur Nachzahlung kommen kann. (Ja, mit dieser Heiratsstrafe sind auch viele Schweizerinnen und Schweizer nicht «crazy in love».)
Die NOV ist noch «Unwritten»? Wir helfen Ihnen dabei.
In Ihrem Bauch sind die Schmetterlinge nicht verliebt, sondern nervös, weil Post vom Steueramt hereinflattert? Sie wissen noch nicht, wie ernst sie es mit der Schweiz wirklich meinen? Oder Sie möchten sich nicht dazu verführen lassen, mehr Steuern zu bezahlen als notwendig? Wir beraten Sie gerne zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Denn wir wissen, ob Sie der Schweiz lieber schöne Augen machen oder die kalte Schulter zeigen sollten. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.
Und einfach so… wird die NOV zum grössten Liebesbeweis an die Schweiz.



