Was kann man in der Schweiz von den Steuern abziehen?
- Julia Tatje

- 1. Sept.
- 6 Min. Lesezeit

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen… sind Sorgen vielleicht auch steuerlich absetzbar?
Die Steuererklärung ist wie ein Rendezvous im Schweizer Steuersystem. Wie es sich für das erste Date gehört, erzählen wir von den schönen Seiten unseres Lebens: Was wir tun, was wir besitzen, was uns wichtig ist. Aber gibt es auch Platz für unsere Sorgen? Unbedingt, denn wir wollen schliesslich wissen, ob unser Partner daran Anteil nimmt. Genau das tut auch das Schweizer Steuersystem, indem es unsere Steuerlast reduziert. Aber was kann man von den Steuern abziehen?
Wovon Sie beim ersten Date unbedingt erzählen sollten und wo Sie lieber geheimnisvoll bleiben, das schauen wir uns gemeinsam an.
Auf den Partner – oder den Kanton – kommt es an
Wie sehr wir uns öffnen, hängt immer vom Gesprächspartner ab. Wenn es beim ersten Date nicht funkt, werden wir nicht von unseren Ängsten und Sorgen erzählen. Jeder reagiert schliesslich anders auf offene Kommunikation. Und ja: Auch im Schweizer Steuersystem kommt es darauf an.
Je nach Kanton können Sie unterschiedliche Ausgaben von den Steuern abziehen. Auch die Höhe der Steuerabzüge sowie der Grenzwerte hängt in vielen Fällen vom Kanton ab und kann sich von denen des Bundes unterscheiden. Wie so oft in der Schweiz entscheidet also der Wohnort über die Steuerlast.
Ihre ganz persönlichen Steuerabzüge schauen wir uns gerne gemeinsam an. Wir wissen, was man im jeweiligen Schweizer Kanton von den Steuern abziehen kann. Wie eine BFF haben wir für Ihre Sorgen und finanzielle Belastung immer ein offenes Ohr – und wir hören wahrscheinlich besser zu als die meisten Männer beim ersten Date.
Also, was kann man von den Steuern abziehen?
Sich etwas von der Seele zu reden: So in etwa fühlen sich Steuerabzüge nach der Steuererklärung an. Das ist auch die wichtigste Faustregel dafür, was man von den Steuern abziehen kann. Abzüge gibt es meistens für das, was eine finanzielle Belastung darstellt.
Folgende acht Kategorien von Ausgaben sind in der ganzen Schweiz absetzbar, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass.
1. Berufskosten
Auf die Frage: «Was machen Sie beruflich?», könnte auch «und was kostet das?» folgen. Denn Karriere zu machen, kann teuer werden. Genau diese Berufskosten – also Ausgaben, die durch und für die Arbeit entstehen – sind oft steuerlich absetzbar. Das gilt unter anderem für folgende Berufskosten:
Fahrtkosten mit dem öffentlichen Verkehr, die je nach Kanton durch einen Höchstbetrag gedeckelt sind.
Ausgaben für das Velo von pauschal CHF 700.
Kosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 1'600, wenn sie durch den Arbeitgeber verbilligt wird, oder andernfalls von 3'200, pauschal und ohne Belege.
Weiterbildungskosten, die für den Beruf qualifizieren, in unterschiedlicher Höhe je nach Kanton. Persönliches Coaching gilt beispielsweise nicht als abziehbare Weiterbildung.
Berufskosten können oft pauschal abgesetzt werden, wobei die Pauschale je nach Einkommen variiert. Bei besonders hohen Ausgaben werden die effektiven Kosten abgezogen. Das gilt beispielsweise für Wochenaufenthalter, die Kosten für ihre doppelte Haushaltsführung abziehen.
Kosten für das Homeoffice können Sie übrigens nur von den Steuern absetzen, wenn beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann braucht es Belege, etwa den Arbeitsvertrag, in dem das Homeoffice angeordnet wird.
2. Säule 3a und Pensionskasse
Über die Zukunft nachzudenken, ist beim ersten Date noch prickelnd und spannend. Die Vorsorge macht deutlich weniger Spass – bringt aber immerhin Steuerabzüge. Die Säule 3a, die private und freiwillige Altersvorsorge in der Schweiz, ist 2025 bis zu folgenden Beträgen abzugsfähig:
Bis zu CHF 7'258 für Angestellte
Bis zu CHF 36'288 für Selbstständige ohne Pensionskasse
Auch freiwillige, zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse können als Abzüge geltend gemacht werden. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn Sie ausserordentliche Boni bekommen oder ein sehr hohes Einkommen haben. Allerdings müssen Sie gut abwägen, ob kurzfristige Steuersenkungen die später eventuell höheren Steuern bei der Auszahlung überwiegen. Am besten sprechen wir vorher darüber!
3. Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten und Versicherungsprämien
Apropos Vorsorge: Versicherungsprämien können ebenfalls als Abzug geltend gemacht werden. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Grenzwerte. Auch sehr hohe Kosten, beispielsweise für Arztbesuche, Brillen, Medikamente oder Therapien, sind unter Umständen abzugsfähig.
Allerdings haben die meisten Steuerzahler keine entsprechend hohen Ausgaben pro Jahr. Aber zum Beispiel bei sehr hohen Zahnarztrechnungen oder In-Vitro-Behandlungen lohnt sich ein genauerer Blick. Wir benötigen dafür die Steuerbescheinigung der Krankenkassen sowie Belege für sonstige Kosten.
4. Schulden und Schuldzinsen
Eine eigene Immobilie ist sicher ein gutes Gesprächsthema beim ersten Date. Aber das mit dem Eigentum ist keine einfache Sache in der Schweiz. Über den Eigenmietwert, also die Steuer auf das Eigenheim, haben wir bereits gesprochen – und auch darüber, dass er eventuell abgeschafft wird.
Fürs Erste hat es noch Vorteile, wenn Sie verschuldet sind. Aktuell können Schulden, inklusive Hypothekarschulden, vollumfänglich vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. Dabei anfallende Schuldzinsen können auf das steuerbare Einkommen geltend gemacht werden. Sie bezahlen also keine hohe Vermögenssteuer für ein Haus, das noch grösstenteils der Bank gehört.
Sollte der Eigenmietwert fallen, wird sich daran einiges ändern. Zum Beispiel könnten Schulden für die selbst bewohnte Liegenschaft nur noch beim ersten Immobilienkauf in den ersten zehn Jahren abgezogen werden. Eine genauere Ausgestaltung wird nach der Abstimmung am 28.9. folgen.
5. Unterhaltskosten für Immobilien
Ähnlich sieht es auch mit den Unterhaltskosten für Liegenschaften aus. Aktuell können Unterhalts- und Renovierungskosten abgezogen werden, sofern sie werterhaltend sind oder zur Finanzierung von Energiesanierungen genutzt werden. Sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden, gilt das nur noch für vermietete Immobilien.
6. Kinder und ihre Betreuung
Die eigenen Kinder sind immer ein gutes Gesprächsthema. Für jedes Kind, das Sie in der Steuererklärung angeben, wird ein Kinderabzug gewährt. Je nach Kanton und beim Bund sind die Pauschalen unterschiedlich hoch.
Jedenfalls gilt das für Kinder im gleichen Haushalt bis zum vollendenden 18. Lebensjahr beziehungsweise in Erstausbildung maximal bis 25. Wenn die Eltern getrennt leben, werden Abzüge geteilt oder der Person zugesprochen, die den Unterhalt grösstenteils bestreitet.
Steuerabzüge gibt es ausserdem für Kinderbetreuungskosten, beispielsweise durch Nannys, Kinderkrippe oder Hort. Diese Abzüge wurden kürzlich deutlich erhöht. Im Kanton Zürich sind es zum Beispiel bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr. Allerdings brauchen Sie Belege für diese Kosten.
7. Alimente und andere Unterstützung
Vielleicht ist das kein Thema für das erste Date – aber früher oder später müssen neue Partner vom Unterhalt oder Alimenten aus vergangenen Beziehungen erfahren. Wenigstens sind Alimente, die Sie bezahlen, steuerlich absetzbar. Es lohnt sich also, sie bei der Steuererklärung nicht zu verschweigen. Umgekehrt müssen alle, die Alimente erhalten, diese als Einkommen versteuern.
Seltener ist es auch möglich, die Unterstützung bedürftiger Personen abzusetzen. Voraussetzung ist immer, dass die Person ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann oder zum Beispiel die Rente nicht zum Überleben reicht. Abzüge für die Unterstützung älterer Personen in Ländern ohne Sozialsysteme sind eher möglich. Für Studierende, die selbst arbeiten könnten, dagegen nicht.
8. Spenden an Schweizer Organisationen
Wer Gutes tut wird belohnt? Natürlich gibt es andere gute Gründe, finanziell etwas zurückzugeben. Gemäss einer Liste des Steueramts, sind Spenden an gemeinnützige Schweizer Organisationen aber auch steuerlich absetzbar. Das gilt allerdings nicht für Spenden an ausländische Organisationen!
Weitere Steuerabzüge in Ihrem Kanton
Zusätzlich dazu gibt es noch zahlreiche kleine und grössere Abzüge, die oft von Kanton zu Kanton variieren. In manchen Kantonen, beispielsweise in Zug, können Sie auch einen Teil Ihrer Miete vom Einkommen abziehen. Auf individuelle Regelungen der Kantone gehen wir gerne in der persönlichen Beratung ein.

Und was kann man nicht von den Steuern abziehen?
Auch, wenn wir gerne die schönen Seiten des Lebens mit anderen teilen – die Steuerlast lässt sich damit nicht senken. Denn es gibt schliesslich viele Dinge, in die wir unser Geld gerne investieren. Ob es die Handtaschen und High Heels beim Shopping in Zürich sind oder doch der Skiurlaub in Davos.
Es ist verständlich, dass diese Ausgaben nicht steuerlich absetzbar sind. Genau wie das Drei-Gänge-Menü beim ersten Date. Nicht alles, was man mit dem Partner teilt, interessiert auch das Steueramt. Die Steuererklärung hat Grenzen – spätestens, wenn die Tür im Schlafzimmer zufällt.
Haushaltshilfen sind nicht absetzbar
Dass Luxus und Vergnügen nicht die Steuerlast senken, wird wohl allen einleuchten. Aber es gibt viel Spielraum zwischen finanzieller Belastung und luxuriösen Ausgaben. Zum Beispiel fragen sich viele, ob die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar ist. Die Antwort lautet «Nein», denn sie fällt unter die persönlichen Lebenserhaltungskosten, die nicht von den Steuern abgezogen werden. Lebensmitteleinkäufe oder das private Auto zählen zur gleichen Kategorie.
Achtung: Wer eine Nanny hat, die gleichzeitig den Haushalt schmeisst, muss schon beim Arbeitsvertrag an die Steuer denken. Hier muss klar geregelt sein, welcher Anteil der Zeit auf die Kinderbetreuung entfällt. Denn nur diese Kosten sind steuerlich als Kinderbetreuungskosten absetzbar.
Was für Steuerabzüge noch wichtig ist
Wer beim ersten Date offen, ehrlich, sympathisch und humorvoll ist – der hat wahrscheinlich gute Chancen auf ein Zweites. Bei der Steuererklärung gehört noch etwas mehr dazu, um wirklich von Steuerabzügen zu profitieren. Diese drei Tipps helfen Ihnen dabei:
Belege aufheben: Wenn es keine Pauschale gibt, dann sind Belege unerlässlich. Heben Sie alle Rechnungen auf, die abzugsfähige Kosten belegen. Am besten ordentlich und gut sortiert!
Grosse Ausgaben planen: Ob es die hohe Zahnarztrechnung oder die wichtige Weiterbildung ist. Es lohnt sich oft, grosse Ausgaben in einem Kalenderjahr zu zahlen, um Grenzwerte zu überschreiten.
Alles richtig einreichen: Das ist für viele die grösste Schwierigkeit. Aber genauso, wie ihre finanziellen Belastungen, müssen Sie auch die Steuererklärung nicht alleine bewältigen.
Um Ihre Steuerlast zu senken, ist eines entscheidend: Über die möglichen Steuerabzüge in Ihrem Kanton bestens Bescheid zu wissen. Weil das gar nicht so einfach ist, stehen wir Ihnen dabei zur Seite. Nicht nur beim ersten Date, sondern auch bei der Steuerberatung, geht es schliesslich ums Vertrauen und darum, die richtigen Fragen zu stellen. Lassen Sie uns sprechen und gemeinsam Steuern sparen.
Und einfach so, wiegt zumindest die finanzielle Belastung etwas weniger schwer….



