Straflose Selbstanzeige: Wann Steuersünden vergeben werden
- Julia Tatje

- vor 6 Tagen
- 5 Min. Lesezeit

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen... ist ein Mal wirklich kein Mal?
Niemand wird gerne belogen und betrogen. Doch während viele Beziehungen daran schneller zu Bruch gehen, als Sie «Scheidungsanwalt» sagen können, ist das Schweizer Steuersystem etwas nachsichtiger. Ein Fehler in der Steuererklärung – zum Beispiel ein vergessener Vermögenswert – kann ungesühnt bleiben. Doch in der Steuer wie in der Liebe kommt es darauf an, selbst reinen Tisch zu machen: mit einer straflosen Selbstanzeige.
Wir erklären Ihnen, wie Sie bei Steuersünden einer Strafe entgehen und warum Sie es trotzdem lieber nicht darauf ankommen lassen.
Nur ein Ausrutscher: Warum Steuersünden schnell passieren
Die heisse Affäre mit zweitem Telefon, geheimen Treffen im Hotel und verstecktem Doppelleben? Damit lassen sich die meisten Steuersünden nicht vergleichen. Denn der Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer hinterzieht Steuern nicht absichtlich.
Statt dem Steueramt gezielt etwas zu verschweigen, passieren Steuerfehler oft unbewusst. Gerade bei Vermögenswerten kommt es zu Missverständnissen: Sie vergessen vielleicht Vermögen im Ausland, führen Kryptowerte nicht auf oder denken, dass Sie eine Erbschaft nicht deklarieren müssen.
Wenn ein Ausrutscher passiert, gibt Ihnen die Schweiz eine zweite Chance: Mit einer straflosen Selbstanzeige können Sie Ihre Steuersünden wiedergutmachen. Aber nur ein Mal im Leben! Falls bei Ihnen bereits die Alarmglocken schrillen, kontaktieren Sie uns einfach. Als Steuerboutique des Vertrauens besprechen wir Ihre Steuerfehler diskret und persönlich – und wir helfen Ihnen, möglichst straffrei zu bleiben.
Reinen Tisch machen: Was ist eine straflose Selbstanzeige?
Untreue in der Liebe kennt keine Anleitung: Jedes Paar entscheidet selbst, wie es danach weitergeht. Die straflose Selbstanzeige ist glücklicherweise gesetzlich verankert, sodass Sie weniger Angst vor einem Geständnis haben müssen – sofern Sie einige Vorschriften beachten.
Die Selbstanzeige findet sich in den Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Sie gilt also für die direkte Bundessteuer und die Einkommens- und Vermögenssteuer der Kantone und Gemeinden.
Wann eine straflose Selbstanzeige möglich ist
Erst reinen Tisch machen, wenn der Betrug schon aufgeflogen ist? Das ist nie eine gute Idee – auch bei der Steuer nicht. Denn eine Selbstanzeige muss einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie wirklich straflos bleibt:
Einmaligkeit: Die straflose Selbstanzeige ist in der Schweiz nur ein Mal im Leben möglich. (Besser ist also, direkt eine professionell ausgefüllte Steuererklärung einzureichen, damit keine Fehler passieren!)
Freiwilligkeit: Sie müssen die Selbstanzeige freiwillig einreichen – bevor das Steuervergehen durch die Behörden entdeckt wird.
Vollständigkeit: Alle bisher unversteuerten Einkommen und Vermögenswerte müssen offengelegt werden.
Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, alle Unterlagen einzureichen und zur Aufklärung beizutragen – bis 10 Jahre in die Vergangenheit.
Offizielle Selbstanzeige: Die Unterlagen müssen mit dem Betreff «Selbstanzeige» eingehen. Es reicht nicht aus, bisher hinterzogene Einkommen oder Vermögenswerte einfach in der Steuererklärung anzugeben. Sie müssen auf die bisher unvollständige Erklärung hinweisen!
Ist die Selbstanzeige einmal eingereicht und bearbeitet, müssen Sie ausserdem die Steuerschulden bezahlen, um wirklich dauerhaft einer Strafe zu entgehen. Wie in der Liebe kommt es nach einem Geständnis schliesslich auch darauf an, Fehler wiedergutzumachen und neues Vertrauen aufzubauen.
Achtung: Eine normale Steuerkorrektur ist nicht direkt eine straflose Selbstanzeige! Solange die Steuererklärung nicht definitiv veranlagt ist, können Sie eine Korrektur beim Steueramt einreichen. Auch 30 Tage nach der definitiven Steuerveranlagung können Sie Einsprache erheben und korrigieren.
Diese Steuersünden können Sie selbst anzeigen
Ist ein harmloser Flirt schon Betrug? Darüber lässt sich streiten. Über den Kauf von Krytpos oder einer Liegenschaft nur nachzudenken, ist aber sicherlich keine Steuerhinterziehung. Ernst wird es bei der Einkommens- und Vermögenssteuer immer dann, wenn wirklich Geld oder Sachwerte fliessen.
Häufig bei der Steuererklärung vergessen und deshalb oft im Nachhinein angezeigt, werden beispielsweise:
Konten und Vermögen im Ausland – auch das Ferienhaus am Strand! Durch den sogenannten «Automatischen Informationsaustausch» (AIA) kann die Schweiz von Ihrem Konto im Ausland auch automatisch erfahren. Deshalb sollten sie schneller sein und es freiwillig deklarieren oder frühzeitig selbst anzeigen!
Wertschriften, Kryptowährungen, Immobilien und andere Vermögenswerte, die das Steueramt nicht automatisch kennt.
Erbschaften und Schenkungen, die bei der Steuererklärung nicht bedacht wurden.
Einkommen aus Nebentätigkeiten, auch selbstständig oder ausserhalb der Schweiz.
Steuerbares Vermögen, das die Schwellenwerte der Quellensteuer übersteigt. Dann wird nämlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) notwendig – in Zürich etwa schon ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 80'000. Viele sind sich darüber nicht bewusst und deklarieren ihr Vermögen erst in der Steuererklärung, wenn ihr Einkommen CHF 120'000 übersteigt. Eine straflose Selbstanzeige muss aber schon vorher erfolgen: Sobald Sie merken, dass Sie die verpflichtende NOV verabsäumt haben!
Flirten Sie lieber mit der taxum AG als mit der Steuerhinterziehung: Mit uns wird die Steuererklärung zum Vergnügen, auf das Sie gar nicht mehr verzichten wollen. Und zwar ganz ohne Steuersünden. Buchen Sie einfach Ihr Erstgespräch und überzeugen Sie sich selbst.
Um Vergebung bitten: So läuft die straflose Selbstanzeige ab
Die Selbstanzeige muss also freiwillig und vollständig erfolgen, damit Sie keine Busse bezahlen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre straflose Selbstanzeige einzureichen. So bitten Sie Schritt für Schritt um Vergebung für Ihre Steuerfehler:
Wir sammeln alle Unterlagen, die bei bisherigen Steuererklärungen gefehlt haben.
Wir reichen die Unterlagen beim kantonalen Steueramt als «Selbstanzeige» ein.
Das Steueramt prüft die Unterlagen – je nach Kanton dauert das unterschiedlich lange, es können bis zu zwei Jahre sein.
Die Nachsteuern werden veranlagt und von Ihnen beglichen. Übrigens: Bei sehr geringen Beträgen verzichtet das Steueramt oft auch auf Nachbesteuerung und tritt wegen Geringfügigkeit nicht auf die Selbstanzeige ein.
Danach sind Ihre Steuervergehen offiziell Geschichte, aber Ihre einmalige Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige auch! Es lohnt sich also, von Anfang an in eine professionelle Steuerberatung zu investieren, damit Sie später nicht draufzahlen.
Welche Kosten durch die straflose Selbstanzeige entstehen
Eine Selbstanzeige ist nur notwendig, wenn Sie Vermögen oder Einkommen verschwiegen haben. Es kommt also zu einem Steuerausfall, den Sie – zumindest für die letzten 10 Jahre – begleichen müssen. Ist die straflose Selbstanzeige erfolgreich, kommen folgende Kosten auf Sie zu:
KEINE Busse bei Erstanzeige
Nachsteuer für maximal 10 Jahre
Verzugszinsen, je nach Kanton unterschiedlich
Bei der straflosen Selbstanzeige ist besonders wichtig, keine weiteren Fehler zu machen, denn sonst wird ein Bussenverfahren eingeleitet. Genau deshalb raten wir Ihnen, sich dabei unterstützen zu lassen. Professionelle Steuerberatung kostet zwar etwas – eine Busse für Steuervergehen kann aber beispielsweise in Zürich ein Drittel bis zu einem Dreifachen der Nachsteuer ausmachen!

Gestehen oder schweigen: Wie Sie Ihre Steuerfehler richtig anzeigen
Lieber mit schlechtem Gewissen leben, als sich den Konsequenzen stellen? Das macht weder in der Liebe noch in Steuerbelangen glücklich. Bevor Sie also vor lauter Panik alle Beweise verschwinden lassen, haben wir noch etwas Motivation für Sie: Vorteile, Stolperfallen und die wichtigsten Tipps in aller Kürze.
1. Vorteile einer frühzeitigen Selbstanzeige
Ehrlichkeit währt am längsten. Also lohnt es sich auch, den eigenen Steuervergehen ins Auge zu blicken. Die straflose Selbstanzeige bringt Ihnen:
Kein Reputationsrisiko
Rechtssicherheit und vollen Schutz vor Strafe
Vermeidung zusätzlicher Kosten und unnötiger Behördenkontakte
Die Möglichkeit, nach vorne sauber zu starten – am besten mit guter Steuerberatung
2. Häufige Fehler bei der Selbstanzeige
Um diese Vorteile zu nutzen, muss die straflose Selbstanzeige durchdacht und vollständig erfolgen. Vermeiden Sie dabei folgende Fehler:
Unvollständige Angaben, die zur Strafbarkeit führen
Zu spätes Handeln, wodurch die Selbstanzeige nicht mehr wirkt
Falsche oder fehlende Unterlagen, die Ihre Steuerschulden belegen würden
Missverständnisse bei ausländischen Bankunterlagen, häufig in Deutschland, UK und USA
3. Die wichtigsten Tipps, um einer Strafe zu entgehen
Natürlich lassen sich diese Fehler umgehen. Folgende Tipps für die straflose Selbstanzeige helfen Ihnen dabei. Der Erste ist wie immer der wichtigste:
Früh Beratung einholen und unser Wissen nutzen, um keine weiteren Fehler zu begehen.
Alle Belege frühzeitig zusammenstellen und überprüfen, dass nichts vergessen wurde.
Proaktiv mit dem Steueramt zusammenarbeiten und nicht warten, bis Sie gefragt werden.
Banken im Ausland frühzeitig um vollständige Tax Reports bitten.
Lieber ein reines Gewissen als weiter rein in die Steuer-Misere
Die Wahrheit zu sagen, ist in jeder Beziehung gar nicht so einfach. Mit der straflosen Selbstanzeige erlaubt Ihnen die Schweiz, Ihre Fehler zu korrigieren – ohne Sie dafür zu bestrafen. Sehen Sie es als Chance, Ihre Steuern in Ordnung zu bringen, jetzt und in Zukunft. Je früher Sie handeln, umso eher können Sie mit reinem Gewissen weitermachen. Als taxum AG helfen wir Ihnen, die Steuerschuld abzulegen. Und wir bleiben Ihnen treu, damit Ihnen keine weiteren Steuerfehler passieren!
Und einfach so… sind Ihre Steuersünden vergeben und (fast) vergessen.



