top of page

7 toxische Steuerfehler, die richtig wehtun!

Lächelnde Frau mit verschränkten Armen und Brille

Ich kam nicht umhin, mich zu fragen … wie sollen Sie alles richtig machen, wenn Sie gar nicht wissen, was falsch ist?


Wer einmal eine toxische Beziehung hatte, kennt das Gefühl: Ihre schlechtere Hälfte erwartet, dass Sie alles perfekt machen und jeden Wunsch erraten. Und wehe, Sie sagen etwas Falsches oder machen einen Fehler. Ähnlich kann sich auch die Steuererklärung anfühlen. Denn das Schweizer Steueramt erwartet ebenfalls von Ihnen, alles richtig zu machen und nichts zu vergessen. Dabei passieren Steuerfehler in der Schweiz häufiger, als Sie vielleicht denken!


Doch während bei toxischen Beziehungen selbst die beste Paartherapeutin kapituliert, gibt es für (unfreiwillige) Steuersünder eine gute Nachricht: Unsere professionelle Steuerberatung hilft wirklich dabei, Fehler zu beheben und in Zukunft zu vermeiden.


Die meisten Steuerfehler sind keine böse Absicht

Der grösste Fehltritt in einer Beziehung ist sicherlich, den anderen zu betrügen und zu hintergehen. Auch bei Steuerhinterziehung denken viele zuerst an die böswillige Absicht, den Schweizer Staat um Steuergelder zu bringen. Doch viel häufiger passieren Steuersünden unbemerkt und unbeabsichtigt.


Wir stellen Ihnen sieben typische Steuerfehler vor: Von «ich weiss nicht, wo das Problem liegt» bis «hoppla, ich habe Steuern hinterzogen» wird es dabei immer schlimmer! Doch keine Panik: Wir erklären Ihnen jeweils, wie Sie solche Fehler in Zukunft vermeiden.


Steuerfehler Nr. 1: Ausgaben in der Steuererklärung vergessen

In jeder Beziehung gilt: Wer seine Wünsche nicht äussert, geht leer aus. Mit dem Schweizer Steueramt ist das genauso. Denn steuerliche Abzüge gibt es nur, wenn Sie diese in der Steuererklärung geltend machen.


Viele vergessen jedoch wichtige Ausgaben, wenn sie sich selbst um die Steuern kümmern: Einzahlungen in die Säule 3a des Pensionssystems, Kosten für die Kinderbetreuung, Prämien für die Krankenversicherung, Fahrtkosten und andere berufliche Ausgaben können Ihre Steuerlast senken. Aber eben nur, wenn Sie diese Ausgaben auch richtig und in vollem Umfang deklarieren!


Steuer-Tipp Nr. 1: Professionelle Steuerberatung nutzen

Offene Kommunikation in der Paarbeziehung kann Ihnen niemand abnehmen – in Steuerbelangen dafür durchaus. Wir unterstützen Sie gerne bei der Steuererklärung und lassen dabei garantiert keine Abzüge aus. Einen vollständigen Überblick bietet auch unsere Checkliste für die Steuererklärung.


Steuerfehler Nr. 2: Nicht oder im falschen Moment in die Pensionskasse einkaufen

Ob es sich lohnt, in eine Beziehung zu investieren, weiß man oft erst hinterher. Wenn Sie ohne Plan in Säule 2 des Schweizer Pensionssystems einzahlen, dann laufen Ihre Investments genauso ins Blaue. Denn die betriebliche Altersvorsorge kann sich steuerlich lohnen – oder auch nicht! Das sollten Sie wissen:

  • Der Einkauf in die Pensionskasse ist eine Ausgabe, für die es steuerliche Abzüge gibt. Es sei denn, Sie machen den Fehler, entweder die Einzahlung oder die Deklaration zu vergessen.

  • In jungen Jahren kann die Einzahlung langfristig ein Minus bringen: Zahlen Sie zu früh ein, wächst das Vermögen in der Pensionskasse durch Zins und Zinseszins so stark, dass die Steuern beim Bezug des Geldes die anfängliche Steuerersparnis zunichtemachen.

  • Wollen Sie Geld aus der Pensionskasse beziehen, um Wohneigentum zu kaufen, müssen Sie besonders vorausschauend planen. Meist sind mindestens drei Jahre nach dem Einkauf in Säule 2 keine Bezüge möglich!


Steuer-Tipp Nr. 2: Schon frühzeitig beraten lassen

Es heisst nicht umsonst Steuer-«Beratung», denn wir füllen nicht einfach blind Ihre Steuererklärung aus. Als Steuerboutique sorgen wir dafür, dass Sie das ganze Jahr über die besten Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch, Einzahlungen in Säule 2 so zu planen, dass es sich wirklich für Sie lohnt.


Steuerfehler Nr. 3: Mitarbeiteraktien unter den Tisch fallen lassen

Für ihre Arbeitsleistung werden Arbeitnehmer oft zusätzlich mit Mitarbeiteraktien belohnt. Ein schöner Benefit, der zum Problem wird, wenn Sie die steuerlichen Vorgaben nicht kennen: Auch Mitarbeiteraktien gehören zum Vermögen, das in der Schweiz versteuert wird. Vergessen Sie das, fällt es unter Steuerfehler Nr. 4 – einen besonders gravierenden.


Ein Sonderfall sind Restricted Stock Units (RSU). Sie unterliegen beim Vesting der Einkommenssteuer und werden vom Arbeitgeber im Lohnausweis aufgeführt. Das wird für viele Arbeitnehmer zur bösen Überraschung in der Steuererklärung. Vor allem, wenn sie das Geld für die hohe Steuerrechnung schon ausgegeben haben oder der Aktienkurs inzwischen gesunken ist.


Steuer-Tipp Nr. 3: Steuer-Workshops anstossen & besuchen

Wann die Steuer bei Mitarbeiteraktien und insbesondere bei RSUs fällig wird, ist gar nicht so einfach zu verstehen. Natürlich können wir Sie hier persönlich beraten. Sie können Ihren Arbeitgeber aber auch bitten, einen unserer Steuer-Workshops im Unternehmen abzuhalten. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen beschäftigen wahrscheinlich ähnliche Fragen!


Steuerfehler Nr. 4: Einkommen und Vermögen verschweigen

Geheimnisse werden früher oder später in jeder Beziehung zur Herausforderung. Auch in der Steuererklärung ist es gar keine gute Idee, Einkommen oder Vermögen einfach zu verschweigen. Mitarbeiteraktien sind da natürlich nur der Anfang! Hier sind wir bei den gravierenden Steuerfehlern angekommen, denn das Schweizer Steueramt wird gar nicht gerne hinters Licht geführt.


Vergessen Sie also nicht, dass wirklich alle Vermögenswerte und jegliches Einkommen deklariert werden müssen: alle Bankkonten, Crypto-Werte, Aktien und Dividenden, aber auch zusätzliches Einkommen durch Freelancer-Arbeit oder Mieteinnahmen. Verheimlichen Sie etwas, kann das zur Nachbesteuerung und zu Strafzahlungen führen.


Steuer-Tipp Nr. 4: Im Notfall die straflose Selbstanzeige nutzen

Wie zuvor ist unser wichtigster Ratschlag, die Steuererklärung mit Unterstützung auszufüllen. Oft erkennen wir bei neuen Klientinnen und Klienten schnell, was in den letzten Jahren vergessen wurde. Bei echten Steuersünden hilft dann nur noch die straflose Selbstanzeige, doch diese Option haben Sie nur ein Mal im Leben. Ein Freifahrtschein, den Sie möglichst lange bewahren sollten!


Steuerfehler Nr. 5: Ausländisches Vermögen nicht in der Schweiz deklarieren

Wenn es im Ausland passiert, ist es kein Betrug? Das gilt nicht in der Liebe und schon gar nicht in Steuerfragen. Die Schweiz besteuert schliesslich Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen – und das gilt für die ganze Welt!


Auch das Ferienhaus auf Ibiza, die Mitarbeiteraktien aus den USA oder Freelancer-Einnahmen aus Deutschland müssen Sie in der Schweiz deklarieren. Ausnahmen gibt es dabei keine, denn selbst im Ausland bereits versteuerte Immobilien werden für den Steuersatz herangezogen. Dieser Steuerfehler ist also genauso schlimm, wie Nummer 4 gerade eben.


Steuer-Tipp Nr. 5: Bei internationalen Fragen beraten lassen

Das Schweizer Steuersystem als Laie zu verstehen, ist schwierig. Bei komplexen internationalen Themen wird es fast unmöglich. Genau deshalb haben wir uns auf grenzübergreifende Steuerfragen spezialisiert. Kontaktieren Sie uns einfach – dann helfen wir Ihnen, nie wieder Einkommen oder Vermögen zu vergessen.


Steuerfehler Nr. 6: Die nachträgliche ordentliche Veranlagung nicht ausfüllen

Wer in die Schweiz einwandert, bekommt zunächst die Quellensteuer automatisch vom Einkommen abgezogen. Übersteigt Ihr Einkommen aber CHF 120'000 pro Jahr, ist diese Honeymoon-Phase vorbei: Dann müssen Sie die verpflichtende «nachträgliche ordentliche Veranlagung» (NOV) ausfüllen.


Das ist eine normale Steuererklärung, die bis zum März des Folgejahres fällig wird. Verpflichtend ist die NOV auch, wenn Sie Schwellenwerte beim zusätzlichen Einkommen und Vermögen überschreiten (z.B. CHF 3'000 bzw. CHF 80'000 in Zürich). Viele Expats wissen das nicht, weshalb sie ihre Pflicht versäumen.


Steuer-Tipp Nr. 6: Die NOV-Schwellenwerte im Blick behalten

Wenn Sie bisher Quellensteuer zahlen, überprüfen Sie regelmässig Ihr Einkommen und Vermögen auf die Schwellenwerte in Ihrem Kanton. Bei grösseren Ausgaben können Sie die NOV übrigens auch freiwillig einreichen, um Steuern zu sparen. Aber dann müssen Sie das künftig jedes Jahr tun. Wir beraten Sie gerne, damit die NOV nicht zu Ihrem ersten Steuerfehler in der Schweiz wird!


Steuerfehler Nr. 7: Die Steuer das ganze Jahr über vernachlässigen

Niemand wird gerne ignoriert – auch nicht Ihre Steuerunterlagen! Viele beschäftigen sich erst kurz vor der Abgabefrist der Steuererklärung mit Belegen, Auszügen & Co. Dann sind alle Unterlagen irgendwo verstreut und Sie dürfen erstmal zu suchen beginnen.


Warum das der grösste Steuerfehler von allen ist? Weil die meisten anderen Fehler darauf basieren, dass Sie kein System und keinen Überblick haben. Sie können Ausgaben nicht absetzen, weil Sie die Belege nicht finden. Ihr Einkommen müssen Sie erst zusammenrechnen. Und den Depotauszug vom 31.12.? Den finden Sie sowieso nicht mehr. Natürlich macht die Steuererklärung dann keinen Spass!


Steuer-Tipp Nr. 7: Die Steuern zum attraktiven Thema machen

Genau diesen Schmerz kannten viele unserer Klientinnen und Klienten – bevor sie das erste Mal unsere Steuerboutique betreten haben. Mit Tax and the City schaffen wir es nämlich, Steuern zum heissen Thema zu machen. Und genau deshalb machen die Steuererklärung und die Vorbereitung das ganze Jahr über Freude. Die beginnt übrigens schon im Erstgespräch. Versprochen!


Professionelle Steuerberatung statt toxischer Steuerfehler

In der Steuer wie in der Liebe passieren die meisten Fehler, weil Menschen es einfach nicht besser wissen. Kaum jemand betrügt, verschweigt und hintergeht freiwillig. Und gerade das macht die typischen Steuersünden so gefährlich. Ob Sie nun zu viel Steuern zahlen, eine Strafe riskieren oder einfach an der Steuererklärung verzweifeln: Wir können Ihnen den nächsten Steuerfehler ersparen, die letzten reparieren und Ihre zukünftige Steuerlast senken. Sprechen Sie einfach unverbindlich mit uns. 


Und einfach so … sind Ihre Steuerfehler schon fast Schnee von gestern!


 
 
Julia Tatje sitzt am Schreibtisch und telefoniert mit Headset, Steuerberatung, Steuererklärung

Lassen Sie uns reden! 

Wir machen Steuern einfacher! Egal, ob es um Ihre Steuererklärung, Sozialversicherungen oder Fragen zum Wohneigentum geht – Sie können sich auf uns verlassen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

bottom of page